Mitbestimmung als Teil des Prozesses – nicht als Nachgedanke.
Recruiting berührt in vielen Unternehmen mitbestimmungspflichtige Bereiche: die Einführung technischer Systeme, der Umgang mit Kandidatendaten, Zugriffsrechte, Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren. Wo Betriebsräte eingebunden sind, entstehen besondere Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Prozessklarheit.
Ich begleite Unternehmen dabei, Recruiting-Prozesse so zu gestalten, dass Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz von Anfang an berücksichtigt werden – nicht als rechtliche Hürde, sondern als strukturgebender Rahmen für faire, nachvollziehbare und belastbare Prozesse.
Meine Erfahrung umfasst die praktische Zusammenarbeit mit Betriebsräten in Recruiting- und HR-Projekten, die Begleitung von ATS-/CRM-Einführungen mit Mitbestimmungsbezug sowie die Strukturierung von Prozessen, die sowohl DSGVO-konform als auch betriebsratsgerecht sind.
Leistungsschwerpunkte
Mitbestimmung im Recruiting ist kein Hindernis – sondern die Grundlage für Prozesse, die alle Beteiligten wirklich tragen.
Abgrenzung zu Recruiting Transformation
Recruiting Transformation beschäftigt sich mit der technischen und prozessualen Strukturierung von Talent-Acquisition-Systemen: ATS-Einführungen, Prozessharmonisierung, Systemarchitektur und Go-Live-Vorbereitung.
Der Fokus dieser Seite liegt auf der Governance-Dimension: Mitbestimmungsrechte nach BetrVG, betriebsratsrelevante Workflows, DSGVO-Anforderungen und die Frage, wie Recruiting-Prozesse so gestaltet werden, dass sie alle relevanten Akteure – HR, Fachbereich, Betriebsrat, IT – einbeziehen und rechtssicher abbilden.
Beide Bereiche ergänzen sich. In größeren Projekten bearbeite ich sie gemeinsam: die Systemseite und die Governance-Seite.